Krankenfahrten
Verschiedene Krankenfahrten werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Sie zahlen max. 10€ Eigenanteil für eine Strecke an TAXIMOHR. Den Rest rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab.
Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne: 036651-31670
Beispiele für Krankenfahrten:
So sieht eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, die Sie in der Regel dafür brauchen.
Diese bekommen Sie von Ihrem überweisenden oder entlassenden Arzt.
Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne: 036651-31670
Beispiele für Krankenfahrten:
- zu vor- und nachstationären Untersuchungen
- ins Krankenhaus zum stationärem Aufenthalt
- nach Hause vom Krankenhaus nach stationärem Aufenthalt
- zur Chemotherapie
- zur Strahlentherapie
- zu Behandlungen und Kur nach Arbeitsunfällen
- bei Arbeits- und Wegunfällen
- bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung (außergewöhnliche Behinderung “AG”, blind “Bl”, hilflos “H”, Pflegegrade 3 + 4 + 5)
- zur Rehabilitation
So sieht eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, die Sie in der Regel dafür brauchen.
Diese bekommen Sie von Ihrem überweisenden oder entlassenden Arzt.
Patientenrechte
Sie haben das Recht, für alle Krankenfahrten mit einer "Verordnung einer Personenbeförderung" Ihr Taxi selbst frei zu wählen.
Die Verordnung bekommen Sie vom Arzt, der Sie ins Krankenhaus überweist oder entlässt. Fragen Sie einfach danach.
Das steht in § 13 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V.
Auch das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen so entschieden.
Die Verordnung bekommen Sie vom Arzt, der Sie ins Krankenhaus überweist oder entlässt. Fragen Sie einfach danach.
Das steht in § 13 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V.
Auch das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen so entschieden.