Arbeitsunfall? Taxi!
Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kann TAXIMOHR Ihre Mitarbeiter zu Untersuchungen, ins Krankenhaus, Reha, Physiotherapie und weiteren notwendigen Behandlungen fahren.
Die Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft.
Die Abrechnung mit der BG erfolgt durch uns.
Die Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft.
Die Abrechnung mit der BG erfolgt durch uns.
Beispiele:
- Mitarbeiter kann nicht selbst zum (Durchgangs)Arzt fahren, es ist aber kein Rettungswagen erforderlich
- Die Arztpraxis ist mit dem Bus nicht in angemessener Zeit erreichbar
- Der Mitarbeiter kann nicht selbst zur Arbeit fahren, ist aber prinzipiell arbeitsfähig (Beinbruch - Schreibtischtätigkeit)
- Mitarbeiter hat eine Behinderung
- Der Mitarbeiter ist auf Reha und möchte seine Familie zu Hause besuchen, kann aber nicht selbst fahren
Fragen? Wir sind gerne telefonisch für Sie da: