TAXI MOHR
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Krankenfahrten

Verschiedene Krankenfahrten werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Sie zahlen max. 10€ Eigenanteil für eine Strecke an TAXIMOHR. Den Rest rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab.
​
Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne: 036651-31670

Beispiele für Krankenfahrten:
  • zu vor- und nachstationären Untersuchungen
    • vorstationär: höchstens 3 Behandlungstage innerhalb der letzten 5 Kalendertage vor Beginn des stationären Aufenthalts
    • nachstationär: höchstens 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des stationären Aufenthalts
  • ins Krankenhaus zum stationärem Aufenthalt
  • nach Hause vom Krankenhaus nach stationärem Aufenthalt
  • zur Dialyse
  • zur Chemotherapie
  • zur Strahlentherapie
  • zu Behandlungen und Kur nach Arbeitsunfällen
  • bei Arbeits- und Wegunfällen
  • Krankenfahrten (auch ambulant) ohne vorherige Genehmigung:⁠
    • ⁠mit einem Schwerbehindertenausweis und Kennzeichen
      • "aG" außergewöhnlich gehbehindert ⁠
      • "Bl" blind ⁠
      • "H" hilflos
    • ⁠oder bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5
  • ​zur Rehabilitation

So sieht eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, die Sie in der Regel dafür brauchen.
Diese bekommen Sie von Ihrem überweisenden oder entlassenden Arzt.
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Patientenrechte

Sie haben das Recht, für alle Krankenfahrten mit einer "Verordnung einer Personenbeförderung"  Ihr Taxi selbst frei zu wählen.

​Die Verordnung bekommen Sie vom Arzt, der Sie ins Krankenhaus überweist oder entlässt. Fragen Sie einfach danach. 
​

Das steht in § 13 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V.
Auch das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen so entschieden.
Hier geht können Sie die ausführliche rechtliche Begründung nachlesen.

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Infoblatt Krankenfahrten

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